Hillcode

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Website-Pakete

Fassung vom 19. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erstellung, den Betrieb und die Pflege von Websites („Website-Pakete“) zwischen der Sonnenberg & Schimpf Softwareentwicklung GbR, Petersweg 12, 88214 Ravensburg, vertreten durch David Schimpf und Daniel Sonnenberg (nachfolgend „Hillcode“), und ihren Kunden.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Hillcode ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Für Individualsoftware, App-Entwicklung und Hillcard gelten gesonderte Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf hillcode.de, im Konfigurator, in Briefen und auf persönlichen Vorschau- oder Angebotsseiten sind unverbindlich. Preise im Konfigurator sind Richtpreise.
  2. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er (a) ein schriftliches Angebot von Hillcode in Textform annimmt oder (b) auf seiner persönlichen Angebotsseite die Schaltfläche „Verbindlich beauftragen“ betätigt. Vorher werden ihm die gewählten Leistungen, die Preise, die Mindestlaufzeit, diese AGB und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 11 Abs. 1) angezeigt; er kann Eingabefehler bis dahin korrigieren.
  3. Hillcode sendet dem Kunden unverzüglich eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Die Beauftragung wird erst wirksam, wenn der Kunde sie über diesen Link bestätigt. Die E-Mail ist noch keine Annahme.
  4. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von Hillcode in Textform zustande, spätestens mit Beginn der Leistungserbringung. Entspricht die Beauftragung dem Angebot, lässt sie nur Leistungen weg oder ergänzt sie Zusatzbausteine zum angezeigten Festpreis, versendet Hillcode die Auftragsbestätigung in der Regel unmittelbar nach der Bestätigung durch den Kunden. Andernfalls nimmt Hillcode die Beauftragung innerhalb von 5 Werktagen an oder lehnt sie ab.
  5. Der Vertragstext (Leistungen, Preise, AGB und Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der gültigen Fassung) wird von Hillcode gespeichert und dem Kunden mit der Auftragsbestätigung zugesandt. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung (Paket, Design-, Inhalts- und Funktionsbausteine, Zeitplan). Hillcode schlägt die Seitenstruktur vor; eine bestimmte Seitenzahl ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Einrichtung (einmalig): Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung der Website, Einbau der vom Kunden gelieferten oder beauftragten Inhalte, Bereitstellung von Impressum- und Datenschutzseite auf Grundlage der Kundenangaben, Basis-SEO, mobile Optimierung und Livegang.
  3. Laufende Leistungen (monatlich): Hosting, Registrierung und Verwaltung einer .de-Domain (§ 9 Abs. 2), SSL-Zertifikat, technische Pflege und Sicherheitsupdates, regelmäßige Datensicherung sowie eine kleine Änderung pro Kalendermonat.
  4. Kleine Änderung ist eine inhaltliche Anpassung mit einem Aufwand von bis zu 30 Minuten, z. B. neue Öffnungszeiten, ein Preis, ein Foto oder ein kurzer Textabsatz. Nicht genutzte Änderungen verfallen am Monatsende und werden nicht angespart. Größere Änderungen, neue Seiten oder Funktionen berechnet Hillcode nach vorheriger Absprache nach Aufwand zum Stundensatz von 70 € netto, abgerechnet in Schritten von 15 Minuten.
  5. Zusatzfunktionen (z. B. Online-Terminbuchung, Newsletter-Anbindung, zweite Sprache, Hillcard, Google-Unternehmensprofil) werden nur bei Buchung und zu den dort genannten Preisen geschuldet. Für angebundene Dienste Dritter (z. B. Newsletter-Anbieter) schließt der Kunde, soweit nötig, eigene Verträge mit dem Dritten.
  6. Express: Bei gebuchtem Express-Zeitplan erfolgt der Livegang innerhalb der vereinbarten Frist, sofern der Kunde alle Inhalte und Freigaben rechtzeitig liefert (§ 4).
  7. Rechts-, Steuer- oder Marketingberatung schuldet Hillcode nicht. Insbesondere prüft Hillcode Impressum, Datenschutzerklärung und Inhalte nicht auf Rechtssicherheit.

§ 4 Mitwirkung des Kunden, Inhalte

  1. Der Kunde liefert die für die Website nötigen Inhalte (Texte, Bilder, Logo, Angaben für Impressum und Datenschutz) vollständig und in üblichen digitalen Formaten, soweit nicht Text- oder Bildservice gebucht ist.
  2. Der Kunde versichert, an allen gelieferten Inhalten die nötigen Rechte zu haben und dass diese nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt Hillcode von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  3. Für die Richtigkeit der Pflichtangaben (Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben) ist der Kunde verantwortlich.
  4. Von Hillcode ausgewählte Stockbilder sind für die Nutzung auf der Website lizenziert; eine Nutzung außerhalb der Website (Druck, Social Media) ist nur nach Absprache erlaubt.
  5. Liefert der Kunde angeforderte Inhalte oder Freigaben nicht, erinnert ihn Hillcode nach 1, 2 und 3 Wochen in Textform (E-Mail, gegebenenfalls zusätzlich im Kundenportal). Liegen sie 4 Wochen nach Anforderung noch nicht vor, darf Hillcode die Website mit den Inhalten des Entwurfs oder dem vorhandenen Stand fertigstellen, veröffentlichen und die laufende Vergütung nach § 6 Abs. 3 beginnen lassen. Vereinbarte Termine verschieben sich um die Dauer der Verzögerung.

§ 5 Korrekturrunden, Abnahme, Livegang

  1. Im Paket enthalten sind die dort genannten Korrekturrunden (Kompakt: 1, Klassik und Umfangreich: 2). Eine Korrekturrunde ist eine gesammelte Liste von Änderungswünschen zum vorgelegten Stand. Weitere Runden berechnet Hillcode nach Aufwand.
  2. Nach Fertigstellung stellt Hillcode die Website zur Prüfung bereit. Der Kunde nimmt sie ab, wenn sie im Wesentlichen der Vereinbarung entspricht; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Website live schalten lässt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform benennt. Hillcode weist bei der Bereitstellung auf diese Folge hin.
  4. Ist eine persönliche Vorschau-Website Grundlage des Auftrags, schuldet Hillcode eine Umsetzung in dieser Richtung; die Vorschau ist ein Entwurf und kein verbindliches Endergebnis. Der Kunde kann einmal verlangen, dass die Richtung (Gestaltung, Seitenaufbau sowie Gliederung und Tonalität der Texte) neu festgelegt wird, auch abweichend von der Vorschau. Er äußert diesen Wunsch im Kennenlerngespräch, spätestens aber 14 Tage nach Vertragsschluss, und in jedem Fall bevor Hillcode den ersten Entwurf nach Vertragsschluss vorlegt. Die neue Richtung bewegt sich im Umfang des gebuchten Pakets und der gebuchten Zusatzleistungen (insbesondere Seitenzahl und Funktionen); neue Texte schreibt Hillcode nur, wenn der Textservice gebucht ist. Wünsche darüber hinaus bietet Hillcode gesondert an. Hillcode hält die neue Richtung in Textform fest (zum Beispiel im Kundenportal); sie tritt an die Stelle der Vorschau und ist Maßstab für die Korrekturrunden (Abs. 1) und die Abnahme (Abs. 2). Die Neufestlegung zählt nicht als Korrekturrunde und wird nicht zusätzlich berechnet.

§ 6 Vergütung, Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Einrichtungsvergütung wird vollständig mit dem Livegang in Rechnung gestellt.
  3. Die monatliche Vergütung wird ab dem Livegang fällig, bei Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden (§ 4 Abs. 5) spätestens 8 Wochen nach Vertragsschluss. Hillcode berechnet sie jeweils zum 1. eines Monats im Voraus, den ersten, angebrochenen Monat anteilig ab dem Tag des Livegangs. Auf Wunsch kann für künftige Zeiträume eine quartalsweise oder jährliche Abrechnung im Voraus vereinbart werden.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zahlbar. Hillcode versendet Rechnungen elektronisch per E-Mail.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB). Ist der Kunde mit mehr als zwei Monatsvergütungen im Verzug, darf Hillcode die Website nach vorheriger Ankündigung mit Frist von 14 Tagen vorübergehend sperren; die Vergütungspflicht bleibt bestehen.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

  1. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Livegang. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
  2. Zusätzlich gebuchte Funktionen laufen mit dem Hauptvertrag und können nach Ablauf der Mindestlaufzeit einzeln mit derselben Frist gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Hillcode liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsvergütungen im Verzug ist oder die Website für rechtswidrige Inhalte nutzt.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
  5. Bei Vertragsende schaltet Hillcode die Website ab. Verlangt der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende in Textform, erhält er kostenlos einen Export seiner eigenen Inhalte nach § 8 Abs. 1 (von ihm gelieferte Texte, Bilder und Logos) sowie der Formulareingänge, Terminbuchungen und Bewertungen in gängigen Formaten. Den Umzugscode der Domain erhält er nach § 9 Abs. 3. Die Website selbst (Code und Gestaltung) und die von Hillcode erstellten Inhalte (§ 8 Abs. 2) gehen nur mit der Kaufoption (§ 8 Abs. 4) über.
  6. Nach Ablauf dieser 14 Tage löscht Hillcode die Website und die Inhalte des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Datensicherungen werden nicht einzeln bereinigt, sondern im regulären Sicherungszyklus überschrieben. Für personenbezogene Daten gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 11 Abs. 1).

§ 8 Nutzungsrechte, Kaufoption

  1. Inhalte des Kunden (Texte, Fotos, Logo, Marken) bleiben beim Kunden. Er räumt Hillcode für die Vertragsdauer das einfache Recht ein, sie für die Vertragsdurchführung zu nutzen, insbesondere zu bearbeiten, zu speichern und auf der Website öffentlich zugänglich zu machen. Für die Rechte an seinen Inhalten gilt § 4 Abs. 2.
  2. Hillcode räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Website unter seiner Domain für sein Unternehmen zu nutzen. Eine Nutzung unter anderen Domains, außerhalb der Server von Hillcode oder durch Dritte ist nur nach der Kaufoption (Abs. 4) erlaubt. Das gilt auch für Texte, Bilder und Logos, die Hillcode im Auftrag des Kunden erstellt oder auswählt (zum Beispiel Textservice oder Branding-Paket): Der Kunde darf sie während der Vertragslaufzeit auf der Website nutzen. Logo, Farben und Schriften aus dem Branding-Paket darf er während der Vertragslaufzeit außerdem für alle Zwecke seines Unternehmens nutzen (zum Beispiel Visitenkarten, Fahrzeugbeschriftung, Arbeitskleidung); Hillcode stellt dafür Druckdateien bereit. Mit der Kaufoption gehen diese Rechte nach Abs. 5 dauerhaft über.
  3. Die Rechte an Code, Vorlagen, wiederverwendbaren Bausteinen, Komponenten und Gestaltungselementen sowie an der Hillcode-Plattform (Verwaltungssoftware, Plattform-Module) bleiben bei Hillcode. Hillcode darf sie weiterverwenden. Individuelle Inhalte und Logos des Kunden verwendet Hillcode nicht für Dritte; § 11 Abs. 2 bleibt unberührt.
  4. Kaufoption: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Kunde die Website erwerben, wenn alle fälligen Entgelte bezahlt sind. Der Kaufpreis beträgt im 2. Vertragsjahr (13. bis 24. Monat ab Livegang) 9 Monatsentgelte, ab dem 3. Vertragsjahr 5 Monatsentgelte, jeweils bemessen am zuletzt vereinbarten Monatsentgelt des Website-Pakets ohne Zusatzbausteine, zuzüglich Umsatzsteuer. Der Kunde übt die Kaufoption in Textform aus.
  5. Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Website (Code und Gestaltung in der Fassung bei Übergabe) für sein Unternehmen zu nutzen und zu bearbeiten. Das gilt auch für die von Hillcode erstellten Texte, Bilder und Logos nach Abs. 2, Logos aus dem Branding-Paket auch außerhalb der Website. Das Recht ist nur zusammen mit dem Unternehmen übertragbar. Hillcode übergibt die Website als statische Dateien (ZIP-Archiv). Abs. 3 Satz 2 gilt weiter.
  6. Ausgenommen von der Kaufoption sind die Plattform-Module, die auf Servern von Hillcode laufen (Online-Terminbuchung, Formular-Endpunkt, Cookie-Consent- und Bewertungs-Widget). Sie können auf Wunsch als Abo zu den jeweils gültigen Preisen weiterlaufen. Den Umzug oder die Einrichtung der Website bei einem anderen Anbieter übernimmt Hillcode auf Wunsch nach Aufwand zum Stundensatz nach § 3 Abs. 4.
  7. Mit der Übergabe endet der Vertrag über das Website-Paket zum Ende des laufenden Monats, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Als Abo weiterlaufende Plattform-Module (Abs. 6) bleiben davon unberührt. Für die Domain gilt § 9 Abs. 3.
  8. Hillcode steht dafür ein, dass die übergebenen Dateien dem zuletzt live betriebenen Stand der Website entsprechen und auf einem üblichen Webserver für statische Dateien lauffähig sind. Für spätere Änderungen durch den Kunden oder Dritte und für die Anpassung an andere Server übernimmt Hillcode keine Gewähr. Mängelansprüche wegen der übergebenen Dateien verjähren in einem Jahr ab Übergabe.
  9. Lizenzen Dritter (Schriften, Stockbilder, Plugins) gehen nur in dem Umfang über, den die jeweilige Lizenz erlaubt. Soweit eine Lizenz nicht übertragbar ist, muss der Kunde sie selbst erwerben oder den Bestandteil ersetzen.

§ 9 Domain, Hosting, Verfügbarkeit

  1. Der Kunde ist Inhaber seiner Domain. Hillcode registriert eine Wunschdomain im Namen des Kunden als Domaininhaber oder verbindet eine bestehende Domain des Kunden mit der Website; diese bleibt auf den Kunden registriert. Hillcode kann die Verfügbarkeit einer Wunschdomain nicht zusichern.
  2. Eine Domain mit der Endung .de ist im Monatsentgelt enthalten. Andere Endungen (z. B. .com, .eu) und weitere Domains berechnet Hillcode mit dem im Angebot genannten monatlichen Aufpreis.
  3. Bei Vertragsende oder nach Ausübung der Kaufoption stellt Hillcode dem Kunden kostenlos den Umzugscode (AuthInfo) der Domain bereit, damit er sie zu einem Anbieter seiner Wahl umziehen kann.
  4. Hillcode betreibt die Website auf eigenen oder angemieteten Servern in Deutschland und strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die Hillcode nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle von Rechenzentren, Netzbetreibern oder Registraren). Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht als Beschaffenheit vereinbart.
  5. Hillcode sichert die Website regelmäßig. Der Kunde sichert Daten, die er selbst über die Website erhält (z. B. Anfragen per E-Mail), eigenverantwortlich.
  6. Hillcode darf die technische Umgebung (Server, Software, Anbieter) ändern, wenn Funktion und Qualität der Website für den Kunden gleichwertig bleiben.

§ 10 Gewährleistung, Haftung

  1. Mängel der Website beseitigt Hillcode während der Vertragslaufzeit im Rahmen der laufenden Pflege ohne Zusatzkosten. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus der Einrichtung beträgt ein Jahr ab Abnahme.
  2. Hillcode haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit eine Garantie übernommen wurde.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Hillcode nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
  4. Für Datenverlust haftet Hillcode nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
  5. Hillcode haftet nicht für Inhalte des Kunden, für die rechtliche Zulässigkeit von Impressum und Datenschutzerklärung (§ 3 Abs. 7) und für bestimmte Suchmaschinen-Platzierungen.

§ 11 Datenschutz, Referenz

  1. Soweit Hillcode beim Betrieb der Website personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Kontaktformulare, Terminbuchungen, Server-Logs), gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AV-Vertrag, abrufbar unter mein.hillcode.de/av-vertrag). Der Kunde schließt ihn bei der Beauftragung ab. Wird der Auftrag auf anderem Weg erteilt, stellt Hillcode ihn vor Beginn der Verarbeitung bereit. In Fragen des Datenschutzes geht der AV-Vertrag diesen AGB vor.
  2. Hillcode darf den Kunden mit Namen und Logo sowie Screenshots der Website als Referenz nennen und im Fußbereich der Website einen dezenten Hinweis „Website von Hillcode“ mit Link setzen. Der Kunde kann beidem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 12 Preisanpassung, Schlussbestimmungen

  1. Hillcode darf die monatliche Vergütung frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und höchstens einmal je 12 Monate anpassen, um gestiegene Kosten (z. B. Server, Domains, Lizenzen, Löhne) auszugleichen, höchstens um 5 %. Die Anpassung wird mindestens 6 Wochen vorher in Textform angekündigt; der Kunde kann den Vertrag dann zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
  2. Änderungen dieser AGB teilt Hillcode mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; Hillcode weist in der Mitteilung auf diese Folge hin. Leistungen und Preise werden auf diesem Weg nicht geändert.
  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ravensburg.
  5. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.